UMTAUSCH

UMTAUSCH oder WIDERRUFSRECHT


 

Im Endeffekt ist es egal, ob Sie Weihnachtsgeschenke oder Winterschlussverkaufsschnäppchen umtauschen möchten, die Rechte der Kunden sind immer dieselben. Wichtig dagegen ist, wo Sie die Ware kaufen: Im Internet- und Versandhandel gelten andere Regeln als im Laden.

 

Mythos: Recht auf Umtausch

Es gibt nämlich kein Recht auf Umtausch. Dieser Mythos hält sich hartnäckig. BLUE CORNER nimmt Waren 8 Tage lang zurück, wenn Sie den Kassenzettel vorlegen. Das ist allerdings reine Kulanz. Wenn die Händler im Schlussverkauf also Schilder mit der Aufschrift "Umtausch ausgeschlossen" aufstellen, bezieht sich das auf den Kulanzumtausch. Einwandfreie Ware oder Ware, die aufgrund eines Fehlers reduziert ist, muss der Händler nicht zurücknehmen. Bei fehlerhafter Ware haben Sie jedoch das Recht auf Reklamation - Schild hin oder her.

Die 14-tägige Rückgabemöglichkeit besteht nur bei Internet- und Versandhandel. Hier können Kunden Waren ohne Angabe von Gründen binnen zwei Wochen zurücksenden. Die Stiftung Warentest hat dazu eine Übersichtstabelle zu den gesetzlichen Regelungen erstellt.

 

Wenn Sie etwas umtauschen handelt es sich rechtlich um zwei verschiedene Begriffe: Widerruf und Umtausch.

Bei sogenannten Fernabsatzgeschäften, also Kauf bei Online-Shops oder Versandhändlern, haben Sie das Recht auf Widerruf. Der Käufer gibt hier dem Verkäufer die Ware zurück und bekommt den Kaufpreis erstattet. Dieses Recht auf Widerruf ist gesetzlich geregelt, die Frist beläuft sich auf 14 Tage, Händler können sie verlängern.

Im Gegensatz dazu ist der Umtausch keine gesetzliche Regelung. Die meisten Händler bieten einen Umtausch an, das ist allerdings freiwillig. Die Fristen, die er hierfür nennt, sind dann jedoch verbindlich. Ebenfalls anders: Der Kunde kann entweder den Kaufpreis zurückerhalten, es ist aber auch möglich, dass er einen Gutschein oder neue Ware bekommt. Verspricht der Händler allerdings "Geld zurück", muss er sich auch daran halten.

 

Quelle : Stiftung Warentest


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